Geheime Abstimmung beim Volksentscheid Nichtraucherschutz [en]

Diesen Sonntag fand bei uns in Bayern ein Volksentscheid zum Thema Nichtraucherschutz statt. Es ging um den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens das sich “Für echten Nichtraucherschutz” einsetzte.

Eigentlich wollte ich nicht teilzunehmen, denn um ehrlich zu sein, habe ich keine dedizierte Meinung zu dem Thema. Ich finde Nichtraucherschutz – also Rauchverbote – zwar prinzipiell gut, und habe auch schon längere Zeit in Ländern gelebt in denen es einen strikten Nichtraucherschutz gibt. Andererseits konnte ich mit dem Status Quo gut leben, und fand die etablierten Ausnahmen des Nichtraucherschutzes ziemlich fair. Nebenbei bemerkt, fand ich das ganze Hick-Hack, das in Bayern um Aufweichungen des Rauchverbots gemacht wurde, eher lächerlich.

Nun ergab es sich, dass ich ohnehin an meinem Wahllokal vorbei kam, und beschloss die Sache mit der Enthaltung amtlich zu machen. Ich wollte also explizit eine Enthaltung, bzw. eine ungültige Stimme abgeben. Warum? Weil ich der Meinung bin, das direkte Demokratie in eine sehr gute Sache ist. Und ich Wählen generell wichtig finde, auch wenn die vorgegeben Alternativen sich oft kaum unterscheiden oder nicht relevant sind. Mit meiner expliziten Enthaltung wollte ich also die Wahlbeteiligung steigern, und der Mehrheitsentscheidung (und Volksentscheiden im Allgemeinen) eine größere Legitimation geben. Das vorläufige Ergebnis bestätigt meine Annahme, dort fließen ungültige Stimmen tatsächlich in Berechnung der Wahlbeteiligung ein.

Nebenbei habe ich einen Aspekt unseres Wahlrechts kennengelernt, der mir so nicht bewusst war. Um die Sache zu beschleunigen, bin ich nach der Aushändigung des Wahlzettels gleich zur Urne, und wollte ihn leer einwerfen. Ich sagte den Wahlhelfern, ich sei mir meines Rechts auf geheime Wahl bewusst, wolle aber in diesem Fall nicht davon Gebrauch machen. Darauf hin klärten sie mich auf, dass es sich hierbei um kein Recht handle sondern um eine Pflicht handle. Ich solle doch in eine der Wahlkabinen gehen, und den Stimmzettel vor der Abgabe falten.

Ich weiß jetzt nicht wie kompetent die Wahlhelfer waren, und ob diese Pflicht zur Geheimhaltung tatsächlich unserem Wahlrecht entspricht. Ich kann natürlich die Überlegungen dahinter verstehen, aber überrascht hat es mich doch. Schließlich gibt es ja auch Befragungen nach der Wahl, wo jeder seine Meinung frei rausplappern darf. Somit verzichtet derjeinige ja faktisch auch auf sein Geheimhaltungrecht!

Update:

Habe mir den Gesetzentwurf nochmal genau durchgelesen, und dabei folgende interessante Stelle gefunden:

Art. 5 Ausnahmen
Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:
[...]
3. bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen 
   als Teil der Darbietung Ausdruck der Kunstfreiheit ist.

Es wundert mich, dass noch kein Raucher versucht hat dieses Schlupfloch auszunutzen. Der Begriff “Kunst” kann ja recht weit gefasst werden, wie schon die Dadaisten wussten, z.B. Duchamp mit seinem Pissoir.

Angenommen ich würde z.B. in irgendeinem Club rauchen wollen. Ich könnte ja ein Happening daraus machen, und mir ja folgendes Schildchen anheften:

Rauchender Mann
Michael Riedel, 2010
Tabak auf Filter, brennend
Entliehen aus der Privatsammlung des Künstlers

Dann noch eine Unterschrift aufs T-Shirt kritzeln, und die Sache ist perfekt. Mal sehen, ob das die Securities überzeugt;)

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